![]() Wer kann Inkasso-Auftraggeber sein? Wie kann ich den Auftrag erteilen? Ab welchem Betrag nehmen Sie Aufträge an? Muss mein Schuldner Ihre Kosten tragen? Wie lange muss ich warten, bis ich mein Geld bekomme? Kann der Schuldner Raten bezahlen? Was bedeutet nicht ausgeklagte Forderung“? Mein Schuldner ist „unbekannt verzogen“? Mein Schuldner hat bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben? Einziehen von Forderungen in Ihrem Auftrag (sogenannte fremde Forderung). Immer mehr Unternehmen gliedern ihre Mahnabteilung aus. Wer kann Inkasso-Auftraggeber sein? Jeder, der fällige und voraussichtlich unbestrittene oder titulierte (ausgeklagte) Forderungen hat. Sobald sich Ihr Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Ihr Schuldner kommt durch eine Mahnung in Verzug, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Ohne Mahnung, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (zahlbar bis Datum) oder, wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Erhalt der Rechnung (§ 286 BGB). Wie kann ich den Auftrag erteilen? - Telefonisch (08501/8448) - schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Auftragsformular, Rechnungskopie) - Online (www.inkasso-gumbert.de) - bei titulierten (ausgeklagten) Forderungen durch Zusendung des Vollstreckungsbescheides, Urteils etc. Ab welchem Betrag nehmen Sie Aufträge an? Ab einer Forderung von ca. EUR 20.- Muss mein Schuldner Ihre Kosten tragen? Zwischen Ihnen und uns wird ein jederzeit kündbarer Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen (§ 675 BGB). Nach § 286 BGB hat Ihr Schuldner die Ihnen durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten zu tragen. Die Vergütung, die Sie bei nicht titulierten Forderungen nach Auftragserteilung für den Schuldner vorlegen müssen, beträgt gestaffelt nach Forderungshöhe ab 6% + MwSt. (mindestens EUR 15.-, z.B. bei EUR 600.- = EUR 48.- + MwSt.). Bei titulierten Forderungen entfällt eine Gebührenvorauszahlung, dafür wird ein Erfolgshonorar fällig. Wie lange muss ich warten, bis ich mein Geld bekomme? Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren der Schuldnerstruktur, z.B. dem Alter, Beruf und Familienstand des Schuldners und von der Höhe der Forderung ab. Ein Großteil der Schuldner zahlt bereits im vorgerichtlichen Verfahren. Eine Auswertung der abgerechneten Aufträge der letzten 20 Jahre ergab, dass etwa nach dem 1. Jahr 25%, 2. Jahr 50%, 3. Jahr 60%, 10. Jahr 75%, 20. Jahr 80% abgeschlossen sind. Die Abrechnung des erledigten Auftrages erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen. Kann der Schuldner Raten bezahlen? Ja, zu jeder Zeit. Die Höhe der Monatsraten muss bezüglich der Forderungshöhe angemessen sein. Wir empfehlen dem Schuldner, bei seiner Bank einen Dauerauftrag zu eröffnen oder wir ziehen durch Banklastschrift ein. Was bedeutet nicht ausgeklagte Forderung“? Dem Schuldner wurde bisher nur die Rechnung mit Zahlungstermin oder eine Mahnung zugestellt. Wir übernehmen für Sie voraussichtlich unbestrittene Forderungen 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung. Mein Schuldner ist „unbekannt verzogen“? Über die Einwohnermeldeämter (in Bayern zentral über „Amt für kommunale Datenverarbeitung AKDB“) und unsere Vertragspartner SCHUFA, deltavista, Klicktel, sowie durch telefonische Recherchen (z.B. ehemalige Nachbarn) haben wir gute Chancen, Ihren Schuldner zu finden. Mein Schuldner hat bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben? Hier ist die Auswertung des vom Schuldner abgegebenen Vermögensverzeichnisses wichtig. Können Forderungen (Lohn, Lohnsteuerrückzahlungen, Giro- und Sparkonten, Lebensversicherungs- und Bausparverträge) gepfändet werden, ist Grundbesitz vorhanden? Kann der Schuldner zu Ratenzahlungen bewegt werden? Falls alle Versuche fehlschlagen, bleibt abzuwarten, ob weitere Vermögensverzeichnisse (alle 3 Jahre abzugeben) neue Erkenntnisse bringen. Wann verjähren meine Forderungen? Siehe im Glossar unter Verjährungsfristen. Falls Sie die Antwort auf Ihre Fragen weder hier noch im Glossar finden, rufen Sie bitte unter 08501/8448 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. |
Dieter Gumbert e. K., Wingersdorf 7, D-94136 Kellberg, Tel.: +49 (0) 8501/8448, Fax: +49 (0) 8501/8440


