
| 1. |
Kosteneinsparung. Nach § 286 BGB werden unsere Kosten beim Schuldner geltend gemacht. Die Kosten Ihrer Mahnabteilung müssen Sie jedoch selbst tragen.
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| 2. |
Schnellere Liquidität. Bereits im vorgerichtlichen Inkasso erzielen wir je nach Forderungsgruppe durchschnittlich in über 50 Prozent aller Fälle Zahlungen. |
| 3. |
Entlastung Ihres Personals. Ihre Mitarbeiter werden nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen beschäftigt - daher: Nach Zahlungsverzug - Abgabe der Forderung an uns. |
| 4. |
Gewerbliche Schuldner können vor Lieferung/Leistung von uns auf Ihre Zahlungsfähigkeit geprüft werden. Wir sind Vertragspartner der Schufa. |
| 5. |
Geschäftsbeziehungen zur Ihren Kunden bleiben gewahrt (falls gewünscht), da wir als Vermittler auftreten und auf angemessene Art und Weise Ihre Schuldner zum Zahlen bewegen ("nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen"). |
| 6. |
Verjährungskontrolle. Ihre Forderungen werden von uns tituliert (Mahn- und Vollstreckungsbescheid), d. h. sie verjähren erst in 30 Jahren. |
| 7. |
Überwachung Ihrer titulierten Forderungen bis zur Realisierung oder zum Verjährungsablauf. Bei Insolvenz des Schuldners Anmeldung Ihrer Forderung zum Verfahren, bei Tod Ermittlung der Erben. |
| 8. |
Altakten aus Ihren Beständen werden von uns auf Erfolgsbasis Übernommen oder gekauft; je älter die Forderung desto größer ist oft die Chance. |
| 9. |
Mitgliedsbeiträge werden von uns nicht erhoben. Mindestbetrag oder Mindeststückzahl spielen bei uns keine Rolle (wir Übernehmen auch Einzelforderungen ab 20,- €). |
| 10. |
Auskünfte über den Bearbeitungsstand erhalten Sie auf Wunsch telefonisch oder schriftlich. |
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Dieter Gumbert e. K., Wingersdorf 7, D-94136 Kellberg, Tel.: +49 (0) 8501/8448, Fax: +49 (0) 8501/8440